Änderungsantrag: Hitzeaktionsplan für Wiesbaden

Änderungsantrag: Hitzeaktionsplan für Wiesbaden

29.09.2022 Aus Von admin

Die Stadtverordnetenversammlung  möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. bis Ende 2023 einen Beschlussvorschlag zum Hitzeaktionsplan der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Dieser soll die folgenden Aspekte berücksichtigen:
  2. es sollen darin alle, aus seiner Sicht, relevanten Themenbereiche wie z. B. Gesundheit, Stadtplanung, Umwelt etc. und (vulnerablen) Personengruppen (z. B. Pflegebedürftige, Kinder, Senioren, Obdachlose) berücksichtigt sein,
  3. dieser soll eine Prioritätenliste der Maßnahmen für die Jahre 2024 – 2026 enthalten,
  4. dieser soll eine Kostenaufstellung inklusive eines möglichen Personalaufwandes für die Jahre 2024 – 2026 enthalten,
  5. für die Finanzierung der aus dem Hitzeaktionsplan resultierenden Maßnahmen sind, wo immer möglich, Drittmittel einzuwerben und zu berücksichtigen,
  6. dieser ist in den Folgejahren zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen,
  7. Dieser soll sich auf die Empfehlungen der Bund/Länder-Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels (GAK)“ stützen und daraus operative Maßnahmen entwickeln,
  • die folgenden Themen sind beispielhaft als Arbeitspapier und Themenschwerpunkte vom Magistrat mit aufzunehmen:
  • räumliche Identifizierung besonders gefährdeter Stadtgebiete bzw. urbaner Hitzeinseln
  • Identifizierung der besonders hitzevulnerablen bzw. hilflosen Bevölkerungsgruppen
  • Identifizierung von kühlen Orten
  • Hitze-Warnsystem und gezielte Risikokommunikation sowie Festlegung einer Kommunikationskaskade
  • Verhaltensempfehlungen, Beratung von Betreuungseinrichtungen und Fortbildung des Betreuungspersonals 
  • Beschattung sonnenexponierter Plätze, Installation öffentlicher Trinkwasserspender
  • Hilfsmaßnahmen im Akutfall wie z. B. Trinkwasserausgabe und Angebote kühler Rückzugsmöglichkeiten für Wohnungslose
  • Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung vieler Hitzeerkrankter
  • stadt- und bauplanerische Maßnahmen zur Abkühlung urbaner Hitzeinseln wie z. B. Entsieglungen, Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Anlage von Wasserflächen, Verbesserung der Belüftungsssituation
  • Erfahrungswerte und Maßnahmen aus anderen hessischen Städten (z. B. Frankfurt oder Offenbach) sollen in den Entscheidungsprozess mit einfließen
  • die Erstellung des Hitzeaktionsplans durch eine breite Beteiligung der Bevölkerung und der Multiplikatoren zu begleiten. 

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